Autoreifen zählen zu den häufigsten Verschleißteilen von Fahrzeugen. Dabei spielt es nicht mal eine Rolle, ob das Auto bewegt wird oder längere Zeit steht, denn auch bei Stillstand nutzt sich das Material mit der Zeit ab. Somit ist nicht nur die Profiltiefe entscheidend, wann ein Reifen gewechselt werden sollte. Was die Lebensdauer von Reifen beeinflusst und warum der Zustand der Reifen auch für Ihre Versicherung relevant ist, klären wir im folgenden Artikel.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe
In Deutschland zugelassene Autoreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern aufweisen. Sind die Pneus stärker abgefahren, müssen sie getauscht werden. Andernfalls droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Haben Sie keinen Profilmesser zur Hand, können Sie anhand eines 1-Euro-Stücks die Profiltiefe bestimmen. Versinkt der Goldrand der Münze im Reifenprofil, ist dieses noch mindestens 3 mm tief. Ist der Goldrand hingegen noch zu sehen, sollte ein Reifenwechsel erfolgen, denn auch wenn die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm möglicherweise noch nicht erreicht ist, empfehlen Experten diese Grenze auch nicht auszureizen, da auch andere Faktoren die Sicherheit von Reifen herabsetzen.
Wind und Wetter setzen Reifen zu
Extreme Wetterumschwünge, Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit greifen mit der Zeit die Substanz von Reifen an. Diese sind dadurch weniger elastisch und verlieren ihre haftenden Eigenschaften, was in der Fahrpraxis zu längeren Bremswegen und einem erhöhten Unfallrisiko führt. Gerade deshalb sollten Autoreifen auch nach längerem Stand auf Schäden überprüft werden.
Empfohlenes Reifenalter
Eine gesetzliche Vorgabe dazu, wie alt ein Autoreifen maximal sein darf, gibt es nicht. Der ADAC empfiehlt allerdings, auf Reifen, die älter als 10 Jahre sind, generell zu verzichten. In vielen Fällen sollte bereits nach 8 Jahren eine neue Bereifung in Betracht gezogen werden. Anders verhält es sich bei Reifen von Anhängern und Wohnwagen. Hier regelt der Gesetzgeber ein maximales Alter von 6 Jahren.
Unfall mit abgefahrenen Reifen – zahlt die Versicherung?
Grundsätzlich kommt es dabei auf den Einzelfall an. Abgefahrene Reifen sind per se kein Grund, dass Ihre Autoversicherung ihre Leistungen verweigert. Wäre es bspw. auch mit Neureifen zum selben Unfallgeschehen gekommen, sind Sie entsprechend Ihrer Versicherungspolice abgesichert. Sind die abgenutzten Reifen jedoch der Grund, warum es überhaupt zum Unfall gekommen ist, können sonst vereinbarte Leistungen gekürzt werden.