In den letzten Jahren ist und in Zukunft wird die Digitalisierung weiter voranschreiten und ebenfalls wird es in vielen Bereichen zu Innovationen kommen. Eine solche Entwicklung sorgt auch für eine Zunahme von Hackerangriffen und Ideen-Raub.
Der Wert von Ideen und die daraus entstehenden Innovationen werden häufig unterschätzt. Dabei entsteht auch die Gefahr, dass eine andere Person oder ein anderes Unternehmen ein neues Konzept klaut und sich für seine eigene Idee ausgibt.
In Deutschland sind Geheimhaltungsverträge nicht so oft üblich, wie dies in den USA der Fall ist. Ein Grund dafür ist, dass ein solcher Vertrag ein gewisses Maß an Misstrauen gegenüber Mitarbeitern beinhaltet. Auf der anderen Seite sagt ein solcher Geheimhaltungsvertrag auch etwas über die Qualität der Inhalte aus und zeigt auf, dass hier ein finanzieller Wert dahinter steht.
Wie schützte ich mein Unternehmen am besten?
Eine Idee oder die damit verbundenen Aufzeichnungen, die dann zu einer Innovation führen können, kann nicht patentiert werden. Solche Anmeldungen für Patente sind nur für Erfindungen von technischen Lösungen möglich, welche gewerblich anwendbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel Arzneimittel, chemische Stoffe, Neuheiten im Bereich von technologischen Anwendungen und Nahrungsmittel.
Darüber hinaus ist in Deutschland jedoch außerhalb des Patentrechtes eine Idee, die zu einer Innovation führt, in Form deren äußeren Gestaltung schutzfähig. Dabei wird jedoch nicht der Inhalt der Idee berücksichtigt. Hierbei gibt es für den Schutz von geistigem Eigentum mehrere Sondergesetze.
Hierzu gehört zum Beispiel das Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt nicht die Idee als solche, sondern die Werke, welche auf einer solchen Idee zur Innovation basieren. Dazu gehören zum Beispiel im industriellen Bereich Zeichnungen oder Computerprogramme, durch die dann die ursprüngliche Idee zu Innovation Form und Gestalt annimmt.
Das Markengesetz greift dann, wenn eine solche Idee für Innovation bereits in Wort-, Hör- und Bildzeichen umgesetzt wurde. Wenn dann für die Innovations-Idee bereits einen Namen vergeben wurde, kann über das Markengesetz dieser Name geschützt werden.
Mithilfe des Gebrauchsmusters können beispielsweise technische Erfindungen und Funktionen für eine Innovations-Idee durch die Anmeldung von einem Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn eine gewerbliche Anwendbarkeit dahinter steht.
Cyberattack, die größte Bedrohung?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen, welche elektronische Systeme im Bereich der Datenverarbeitung und Kommunikation einsetzen, von Cyberattacken bedroht. Somit können auch Innovationsideen grundsätzlich hier von Cyberattacken bedroht werden. Deshalb sollte hier eine entsprechende Absicherung vorhanden sein.
Wer profitiert von Innovationsdiebstahl?
Grundsätzlich können von einem Innovationsdiebstahl die Wettbewerbsunternehmen profitieren. Hierzu gibt es auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Abkürzung UWG), um sich zum Teil gegen solchen Diebstähle zu wehren. Das Gesetz schützt zwar nicht die reine Innovations-Idee, dafür aber deren konkrete Umsetzung. Dazu gehören beispielsweise solche Produkte, die dann deckungsgleich nachgeahmt werden. Dazu kann aber auch eine kopierte Webseite, auf der sich dann Grafiken und Texte der Ursprungsseite befinden, gehören.
Außer Innovationsdiebstahl, wovor kann mich ein Lauschabwehr Unternehmen noch schützen?
Für Unternehmen sind hier digitale Lauschabwehr-Programme, welche vor einem Angriff auf dem Unternehmensserver installiert werden, sinnvoll. Diese Programme sind in der Lage, Lücken im System sowie verdächtige Programme aufzudecken und diese dann zu beseitigen und diese unschädlich zu machen.